Schnelle Antragstellung
Sie müssen nur die Fragen beantworten, die für den SiGeKo wirklich wichtig sind. So finden Sie in kürzester Zeit den passenden Koordinator.
100% Online-Service
Keine umständliche Suche nach einem zugelassenen SiGeKo. Mit dem online-Service wird Ihr SiGeKo für Ihre Baustelle bestellt.
Rechtssicherheit gewährleisten
Erfüllen Sie die Pflicht nach Baustellenverordnung und vermeiden Sie Bußgelder oder Verzögerungen Ihrer Baustelle.
Geführt & Verständlich
Unser Online-Assistent begleitet Sie Schritt für Schritt, sodass Sie Ihre Angaben einfach und ohne Fachwissen eintragen können.
Sicher bauen durch geprüfte Expertise
Die in unserer Datenbank registrierten SiGeKos verfügen über fundierte Kenntnisse über die ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV und erfüllen die notwendigen Voraussetzungen nach RAB 30 Anlage B.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Alle vermittelten SiGeKos sind im Arbeitsschutzgesetz geschult und stellen sicher, dass die Gesundheit aller Beschäftigten auf der Baustelle geschützt wird.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Unsere SiGeKos kennen die BetrSichV und sichern den fachgerechten Einsatz von Arbeitsmitteln.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Koordinatoren sind vertraut mit den Regelungen zum Umgang mit Gefahrstoffen und sorgen für sichere Arbeitsbedingungen bei potenziell gefährlichen Materialien.
RAB 30 Anlage B
Jeder SiGeKo erfüllt die Qualifikationsvorgaben nach RAB 30 Anlage B – die offizielle Grundlage für eine rechtssichere Koordination auf Baustellen.
So läuft die Beauftragung ab
In drei einfachen Schritten zum passenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.
Daten bestätigen
Prüfen Sie Ihre Eingaben sorgfältig, ergänzen Sie fehlende Projektdetails und geben Sie die Vertragsdaten frei, um den Prozess offiziell zu starten.
Bestätigung erhalten
Sie erhalten automatisch eine Bestätigung per E-Mail – wir kümmern uns sofort um die Vermittlung eines passenden SiGeKos.
Ihre Fragen an uns
Folgend sind die wichtigsten Fragen bereits beantwortet. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, wenn Sie weitere Fragen haben.
Brauchen Sie für Ihr Bauvorhaben überhaupt einen SiGeKo – und wer entscheidet das?
Was genau macht ein SiGeKo während der Bauphase und wie unterscheidet er sich von einem Bauleiter oder Architekten?
Welche Risiken oder Konsequenzen habe ich als Bauherr, wenn ich keinen oder den falschen SiGeKo einsetze?
Wie häufig besucht ein SiGeKo die Baustelle?
Zu welchem Zeitpunkt im Projekt sollte ich den SiGeKo beauftragen?
Sie haben eine Frage?
Wir bemühen uns Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.